Verhaltenskodex der Horst Zöller GmbH

Die Ethik der Geschäftsführung

Im Bereich des Geschäftsverkehrs stehen moralische Werte, Anständigkeit und Ehrlichkeit im Vordergrund. Unabhängig von den Handlungen unseres Vertragspartners oder der Konkurrenz, werden wir diesem Prinzip nicht abweichen.

Grundsatzerklärung 

Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner erwarten von uns nicht nur qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen, sondern auch ein Höchstmaß an Professionalität und uneingeschränkte Integrität in unserer Interaktion mit ihnen. Daher bilden Korrektheit, Ehrlichkeit und Transparenz den Dreh- und Angelpunkt jeder Kommunikation und sämtlicher vertraglicher Beziehungen.

Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern Förderung eines fairen Wettbewerbs

Die Horst Zöller GmbH respektiert und befolgt die Prinzipien des fairen Wettbewerbs und unterstützt alle Bestrebungen, die darauf abzielen, einen offenen Markt und einen fairen Wettbewerb sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu gewährleisten. Daher lehnen wir Aufträge ab, die nur durch Verstöße gegen geltende Gesetze erlangt werden können.

 

Absprachen, Kartelle und Wettbewerbsbeschränkungen

Es ist die Pflicht eines jeden Mitarbeiters, die geltenden Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen strikt zu befolgen. Daher ist es ausdrücklich verboten, formelle oder informelle Vereinbarungen mit Wettbewerbern zu treffen, die darauf abzielen oder dazu führen könnten, den Wettbewerb unzulässig zu behindern. Dies schließt auch bewusst abgestimmte Verhaltensweisen ein. Insbesondere untersagen wir jegliche Absprachen zwischen Wettbewerbern, die sich auf Gebiets- oder Kundenaufteilungen beziehen, sowie Vereinbarungen und den Austausch von Informationen in Bezug auf Preise, Lieferbeziehungen, Konditionen, Kapazitäten, Marktanteile, Margen, Kosten, spezielle Kundeninformationen, Angebotsinhalte oder -verhalten.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Horst Zöller GmbH duldet keinerlei Formen von Korruption oder Bestechung. Alle geschäftsbezogenen Aktivitäten müssen von ehrlichem und verantwortungsbewusstem Handeln geprägt sein, im Einklang mit den Richtlinien der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Bekämpfung von Korruption.

Anbieten und Gewähren von Vorteilen

In unserem Wettbewerbsumfeld setzen wir auf die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Dienstleistungen. Jegliche Vereinbarungen oder Nebenabreden, die sich auf die direkte oder indirekte Gewährung von Vorteilen an Einzelpersonen oder Organisationen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Genehmigung, Lieferung, Abwicklung oder Bezahlung von Aufträgen beziehen, sind daher untersagt. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Amtsträgern, aber auch mit anderen Dritten. Gleiches gilt für Vorteile, die im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren stehen. Unzulässige Vorteile können finanzieller oder sachlicher Natur sein. Die Gewährung von Vorteilen an Einzelpersonen kann selbst dann unzulässig sein, wenn sie nur indirekt der betreffenden Person zugutekommen, beispielsweise durch Leistungen an deren Angehörige oder Dritte (z. B. Spenden). Geschenke und Einladungen sind nur dann gestattet, wenn sie in Bezug auf ihren Wert, finanziellen Rahmen oder anderweitig so bemessen sind, dass sie nicht geeignet sind, unzulässigen Einfluss auf das Handeln oder die Entscheidungen des Empfängers auszuüben oder den Empfänger in eine bindende Abhängigkeit zu bringen. Bei Einladungen zu Veranstaltungen muss zudem sichergestellt sein, dass diese entweder branchenüblich sind oder einen eindeutigen geschäftlichen Bezug aufweisen. Insbesondere bei Amtsträgern sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Geldgeschenke sind in jedem Fall verboten. Vergütungen in Form von Provisionen oder anderen Zahlungen an Dritte, einschließlich Vertreter, Makler, Berater oder andere Vermittler, müssen in einem angemessenen und nachvollziehbaren Verhältnis zu ihrer erbrachten Leistung stehen. Diese Vergütungen dürfen nicht dazu verwendet werden, die oben genannten Regelungen zur Gewährung unzulässiger Vorteile zu umgehen. Vereinbarungen mit Vertretern, Maklern, Beratern und anderen Vermittlern, einschließlich sämtlicher nachträglicher Änderungen, müssen vollständig schriftlich festgehalten werden und verpflichten den Vertragspartner zur Einhaltung der oben genannten Grundsätze und zur Vermeidung von Bestechung. Die Zustimmung der Geschäftsführung ist vor Abschluss solcher Vereinbarungen erforderlich.

Fordern und Annehmen von Vorteilen

Geschenke von Geschäftspartnern sind in begrenztem Maße akzeptabel, können jedoch den Ruf unseres Unternehmens gefährden oder Interessenkonflikte verursachen. Daher ist es unseren Mitarbeitern strikt untersagt, persönliche Vorteile, wie beispielsweise Dienstleistungen oder unangemessene Einladungen für sich selbst, nahestehende Personen oder Institutionen zu fordern oder anzunehmen. Ausnahmen können gelegentliche Geschenke von geringem Wert sein. Geldgeschenke jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Ein Angebot von Geschenken oder Vorteilen, das über das Maß des Angemessenen hinausgeht, muss abgelehnt werden, und der Vorgesetzte ist zu benachrichtigen.

 

Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern 

Die Horst Zöller GmbH prüft alle Angebote seiner Lieferanten fair und unvoreingenommen. Die Prüfung, Entscheidung, Vergabe und Abwicklung eines Auftrags müssen strikt auf sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Eine unzulässige Bevorzugung oder Behinderung von Lieferanten wird ausdrücklich untersagt. Bei der Auswahl von Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die in dieser Richtlinie festgelegten Werte ebenfalls einhalten. Ein Verstoß durch einen Geschäftspartner kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Produktivität und Humanität sind gleichermaßen von zentraler Bedeutung für unseren nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dieser Erfolg kann nur in Zusammenarbeit mit unseren engagierten Mitarbeitern gewährleistet werden.

Führung und Mitarbeiter bei der Horst Zöller GmbH 

Führungs- und Vertrauenskultur

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diesen Verhaltenskodex zu beachten, wobei unsere Führungskräfte eine Vorbildfunktion übernehmen. Im Rahmen unserer Vertrauenskultur bei Horst Zöller sind sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen diesen Kodex auftreten, die durch angemessene Überwachung hätten verhindert oder erschwert werden können.

Toleranz und Chancengleichheit

Die Horst Zöller GmbH respektiert die Grundrechte der Menschen weltweit. Aufgrund unserer globalen Aktivitäten arbeiten wir mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern aus verschiedenen Nationen, Kulturen und Weltanschauungen zusammen. Jegliche gesetzwidrige Diskriminierung, Belästigung oder Herabwürdigung wird nicht toleriert. Insbesondere wird keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, politischer Überzeugung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität akzeptiert.

Faire Arbeitsbedingungen

Die Horst Zöller GmbH bietet ihren Mitarbeitern eine angemessene Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen, die sämtlichen gesetzlichen Anforderungen genügen. Jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit sowie die Beeinträchtigung der rechtmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer wird abgelehnt.

 

Vermeiden von Interessenkonflikten

Die Horst Zöller GmbH legt großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter in ihrer beruflichen Tätigkeit keine Interessen- oder Loyalitätskonflikte erleben. Solche Konflikte können beispielsweise bei Geschäften zwischen der Horst Zöller GmbH und Mitarbeitern oder deren nahen Angehörigen auftreten. Solche Geschäfte müssen dem Vorgesetzten vor Abschluss umfassend offengelegt werden.

Parteipolitische Aktivitäten

Die Horst Zöller GmbH ist nicht in parteipolitische Aktivitäten involviert. Dennoch werden Mitarbeiter nicht daran gehindert, sich in ihrer Freizeit auf angemessene Weise an politischen Prozessen zu beteiligen. Wir begrüßen ausdrücklich das staatsbürgerliche und gesellschaftliche Engagement unserer Mitarbeiter, einschließlich karitativer und sozialer Aktivitäten. Mitarbeiter, die sich in diesem Rahmen engagieren, handeln als Privatpersonen, wobei Interessenkonflikte mit beruflichen Belangen in jedem Fall vermieden werden müssen.


Schutz der Vermögenswerte

Bei der Horst Zöller GmbH wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie die materiellen und immateriellen Vermögenswerte unserer Kunden sowie unseres Unternehmens schützen. Diese Vermögenswerte umfassen unter anderem Immobilien, Betriebsmittel und Lagerbestände, Wertpapiere und Bargeld, Büroeinrichtungen und Bürobedarf, Informationssysteme und Software sowie Patente, Markenrechte und Know-how. Jegliche Gesetzesverstöße wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und Geldwäsche werden strafrechtlich verfolgt. In Bezug auf das Eingehen von Unternehmensrisiken verweisen wir auf das Risiko- und Qualitätsmanagement.

Internet 

Bei der Nutzung des Internets ist strikte Einhaltung erforderlich, um sicherzustellen, dass keine Informationen abgerufen und weitergegeben werden, die zu Hass, Gewalt oder anderen Straftaten aufrufen oder anstößigen Inhalt enthalten. Die Horst Zöller GmbH zeigt "NULL TOLERANZ" gegenüber jeglichen Verstößen im Zusammenhang mit krimineller Internetnutzung. Verdachtsfälle, die auf kriminelle Aktivitäten bei der Internetnutzung hinweisen, werden umgehend zur Anzeige gebracht.

Umgang mit Informationen und Verschwiegenheit

Im Umgang mit betrieblichen Informationen unserer Kunden und internen Informationen der Horst Zöller GmbH setzen wir auf angemessene Sorgfalt und schließen entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen ab. Daher ist es Mitarbeitern strengstens untersagt, neue Erkenntnisse oder Betriebsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Datenschutz und Informationssicherheit 

Der weltweite elektronische Informationsaustausch ist von entscheidender Bedeutung für die Effizienz unserer Mitarbeiter und den Gesamterfolg unseres Geschäfts. Die Vorteile der elektronischen Kommunikation gehen jedoch mit Risiken für den Datenschutz und die Sicherheit der Daten einher. Dienstliche Unterlagen und Datenträger müssen daher grundsätzlich vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist eine gemeinsame Aufgabe, die sowohl die Führungsebene als auch jeden Einzelnen betrifft und einen wichtigen Bestandteil unseres Daten- und Informationsmanagements darstellt.

Insiderwissen 

Die persönliche Nutzung von firmeninternem Wissen, sei es auf Kundenseite oder intern, zum persönlichen Vorteil oder für Dritte, ist nicht gestattet. Ebenso ist die unbefugte Weitergabe von Insiderwissen nicht akzeptabel.

Korrekte Berichterstattung 

Mitarbeiter sind bei der internen und externen Berichterstattung zu wahrheitsgemäßen Äußerungen in Wort und Schrift verpflichtet. Die Manipulation von Inhalten ist strengstens untersagt.

Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit 

Der Schutz von Leben und Gesundheit aller Mitarbeiter sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Schadstoffen sind grundlegende Prinzipien der Horst Zöller GmbH. Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und sparsam mit Ressourcen umzugehen. Unsere Dienstleistungen orientieren sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.

Qualität 

Der Erfolg unserer Dienstleistungen auf dem Markt ist untrennbar mit ihrer Qualität verbunden. Unsere "0 Toleranz"-Strategie setzt hohe Anforderungen an Kreativität, Geschicklichkeit und Sorgfalt der Mitarbeiter und dient als Maßstab für Kunden und Dritte. Wir dulden keine bewussten oder fahrlässigen Handlungen, die die Qualität mindern.

 

Umsetzung des Verhaltenskodex

Die Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung des Verhaltenskodex obliegt der Geschäftsführung der Horst Zöller GmbH.

Beschwerden und Hinweise

Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Möglichkeit, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Verdachtsfälle entsprechend an die Horst Zöller GmbH zu melden. Ansprechpartner dafür sind je nach Wahl des Mitarbeiters sein direkter Vorgesetzter, der für ihn zuständige Personalmitarbeiter oder die Geschäftsführung. Die Kontaktdaten dieser Ansprechpartner werden allen Mitarbeitern in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Ein Mitarbeiter, der in gutem Glauben und aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Meinung ist, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex vorliegt oder vorliegen könnte und daraufhin sein Recht wahrnimmt, einen solchen Verstoß oder Verdachtsfall zu melden, darf keinerlei Nachteile in irgendeiner Form erwarten. Die Horst Zöller GmbH wird in jedem Einzelfall, soweit erforderlich, Maßnahmen ergreifen, um den meldenden Mitarbeiter vor etwaigen Nachteilen zu schützen. Soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist, wird die Identität von Mitarbeitern, die Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder entsprechende Verdachtsfälle gemäß diesen Vorgaben melden, vertraulich behandelt. Gleiches gilt für die Identität von Mitarbeitern, die an der Aufklärung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder Verdachtsfällen mitwirken.